Seit kurzem gilt auch für Zierpflanzenerzeugnisse eine Produkthaftung. Konkret greift diese Haftung für den in mangelbehafteten Produkten gründenden Schaden. Im Interesse einer Haftungsbegrenzung müssen die Erzeuger von Zierpflanzen ihre Abnehmer folglich über den ordnungsgemäßen Umgang mit diesen Produkten informieren. Damit soll die Gefahr nachteiliger, in der Nutzung und im Umgang mit dem Produkt gründender Auswirkungen minimiert werden. Weshalb wurde die Einführung der Produkthaftung für Zierpflanzenerzeugnisse beschlossen? Was bedeutet diese Haftung für Züchter und den Handel in der Praxis? Wie können Züchter und Händler ihre Risiken abdecken? In dieser Informationsschrift finden Sie Antworten auf genau diese Fragen.