Produktcodes beantragen

Produktcodes können direkt per E-Mail beantragt werden: vbncodering@floraholland.nl

 

Anträge können auch über die Versteigerung laufen, in welcher das Produkt verkauft werden soll: 

Bloemenveiling FloraHolland

Product-Conceptontwikkeling

T +31(0)174 – 63 24 78

T +31(0)174 – 63 34 01

 

Plantion:

Standort Bemmel:

T +31(0)26 - 326 19 11

Locatie Utrecht:

T +31(0)30 - 677 99 53

 

Bedingungen und Abläufe in Bezug auf Codierungen

Die Produktcodes werden vom VBN vergeben und verwaltet. Produktcodes werden auf Anfrage zugeteilt, sofern den vom VBN gestellten Bedingungen entsprochen wird.

 

Ein Produkt kommt für einen VBN-Produktcode in Frage, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt werden:

1.  Das Produkt muss registriert sein;

2.  Das Produkt muss natürlich sein. Im Prinzip werden nur Codes für lebende Blumen und Pflanzen vergeben;

3.  Das Produkt muss den VBN-Produktspezifikationen für das betreffende Produkt entsprechen;

4.  Die erwartete Versteigerungsanlieferung des Produkt im ersten Jahr muss die geltende Mindestanlieferung für die betreffende Produktgruppe übertreffen;

5.  Das Produkt darf noch keinen Produktcode haben (ein Produkt kann nur jeweils einen Produktcode erhalten);

6.  Der Antragsteller des Codes erteilt dem VBN und seinen Mitgliedern seine Zustimmung, das Produkt unter dem betreffenden Namen zu versteigern und ihre Verwaltungssysteme und Produktangaben diesbezüglich zu ergänzen. Ferner befreit der Antragsteller des Codes den VBN und seine Mitglieder von eventuellen Ansprüchen von Dritten bezüglich der geistigen Eigentumsrechte.

 

Wenn die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt werden, wird kein spezifischer Produktcode vergeben. Das Produkt kann dann in der Rubrik ‘sonstige’, die über einen entsprechenden Code verfügt, angeboten werden.

 

Verfügt ein Produkt bereits über einen Artikelcode der Stichting Beurshal (einen 5-stelligen Code zwischen 30.000 und 60.000 oder höher als 90.000), erhält dieses Produkt im VBN-Produktcodesystem denselben Code.

 

Warum müssen Produkte zur Wiederaktivierung des Produktcodes bei der VKC angeliefert werden?

 

Wenn bisher ein Anlieferer oder Veredler ein blockiertes Produkt wieder aktivieren wollte, reichte dazu eine Emailnachricht oder ein Anruf bei der ständigen Prüfkommission VKC.

 

Dieses System musste geändert werden, da es vorkam, dass wieder aktivierte Codes nicht mit den entsprechenden Gewächsen übereinstimmten.

 

Produkte müssen bei der VKC angeliefert werden, damit sie kontrollieren kann, ob das Gewächs tatsächlich dem blockierten Code entspricht. Gleichzeitig überprüft die VKC, ob das vorliegende Foto aktualisiert werden muss.

Wenn die VKC festgestellt hat, dass das betreffende Produkt wirklich das blockierte Produkt ist, beauftragt sie den VBN (den Verband niederländischer Blumenversteigerungen), den Produktcode wieder zu aktivieren.

Der VBN leitet das Aktivierungsdatum an den Antragsteller weiter.

 

Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich an die Abteilung VBN-Codierung wenden:

 Vbncodering@floraholland.nl oder VKC +31 (0)71-3051571