Schiedsverfahren
1992 haben der VBN und der VGB die Schiedskommission gegründet. Anlass dafür war die steigende Zahl der von den Vermittlungsagenturen der Blumenversteigerungen abgewickelten Termingeschäfte, welche wiederum ein erhöhtes Risiko von Streitigkeiten zur Folge hatten. Die Schiedskommission kann nur bei Streitigkeiten zwischen Züchtern und Käufern aufgrund von Vermittlungsgeschäften einschreiten. Züchter und Käufer müssen in dem Fall allerdings im Vorfeld vereinbart haben, dass eventuelle Streitigkeiten der Schiedskommission vorgelegt werden.
Die Schiedskommission besteht aus einem festen unparteiischen Vorsitzenden, der für jede Rechtssache zwei weitere Schlichter aussucht. Bei dieser Wahl sind für ihn Faktoren wie Fachkenntnisse des betreffenden Produkts und Unparteilichkeit der Schiedsleute ausschlaggebend. Der VBN und der VGB haben dazu zwei Listen erstellt: eine mit Züchter-Schiedsleuten und eine mit Käufer-Schiedsleuten. Die Schiedskommission wird von einem Juristen beraten. Der VBN führt das Sekretariat der Schiedskommission.
Die Broschüre der Schiedskommission steht auf dieser Website zum Download bereit.