Warum müssen Produkte zur Wiederaktivierung des Produktcodes bei der VKC angeliefert werden?
Wenn bisher ein Anlieferer oder Veredler ein blockiertes Produkt wieder aktivieren wollte, reichte dazu eine Emailnachricht oder ein Anruf bei der ständigen Prüfkommission VKC.
Dieses System musste geändert werden, da es vorkam, dass wieder aktivierte Codes nicht mit den entsprechenden Gewächsen übereinstimmten.
Produkte müssen bei der VKC angeliefert werden, damit sie kontrollieren kann, ob das Gewächs tatsächlich dem blockierten Code entspricht. Gleichzeitig überprüft die VKC, ob das vorliegende Foto aktualisiert werden muss.
Wenn die VKC festgestellt hat, dass das betreffende Produkt wirklich das blockierte Produkt ist, beauftragt sie den VBN (den Verband niederländischer Blumenversteigerungen), den Produktcode wieder zu aktivieren. Der VBN leitet das Aktivierungsdatum an den Antragsteller weiter.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben, können Sie sich an die Abteilung VBN-Codierung wenden: Vbncodering@floraholland.nl oder VKC +31 (0)71-3051571