Ab dem 1. Januar 2021 ist das Merkmal S05 (Reifestadium) obligatorisch für Echinacea

Ab dem 1. Januar 2021 ist das Merkmal S05 (Reifestadium) obligatorisch für die Echinacea Produktgruppe. Durch die große Produktgruppe und der Richtlinien für andere blühende Stauden ist eine Reifepolitik für Echinacea wünschenswert.

Ab dem 1. Januar 2021 sind die regulatorischen Merkmale für Echinacea wie folgt:

S01 = Topfgröße
S02 = Minimale Pflanzenhöhe
S05 = Reifestadium

Darüber hinaus wurde eine Reifestadium-Fotoserie für Echinacea, die auch auf der VBN-Website zu finden ist, erstellt (Suchfunktion).