Rückverfolgbarkeitscode im Pflanzenpass ab 31.12.2021 verpflichtet für bestimmte Topfpflanzen

Rückverfolgbarkeitscode ab 31.12.2021 verpflichtet für bestimmte Topfpflanzen (Citrus, Coffea, Lavandula dentata, Nerium oleander, Olea europea, Polygala myrtifolia en Prunus dulcis).

Ab dem 31. Dezember 2021 ist für Topfpflanzen von Citrus, Coffea, Lavandula dentata, Nerium oleander, Olea europea, Polygala myrtifolia und Prunus dulcis ein Rückverfolgbarkeitscode im Pflanzenpass erforderlich. Für diese Pflanzen müssen Sie ab dem neuen Jahr Pflanzenpässe mit dem Rückverfolgbarkeitscode nach dem Buchstaben C eintragen.

Rückverfolgbarkeitscode im Pflanzenpass
Einer der Bestandteile des Pflanzenpasses ist der Rückverfolgbarkeitscode (nach dem Buchstaben C). Dies ist ein Code, der die Rückverfolgung innerhalb Ihrer eigenen Unternehmens ermöglicht. Denken Sie an eine eindeutige Chargennummer, Paketnummer, Gewächshausnummer, Erntenummer oder die Nummer auf dem Lieferantendokument. Seit Dezember 2019 gilt für alle Pflanzen, auch Topfpflanzen, die wir als Endprodukt betrachten, eine Pflanzenpasspflicht. Das europäische Gesetz schreibt vor, wie der Pflanzenpass aussehen soll.

Haben Sie Fragen zum Rückverfolgbarkeitscode?
Wenn sich sonst nichts am Layout ändert, müssen Sie den Pflanzenpass nicht erneut autorisieren lassen.

Hinweis: Auch bei Vorliegen eines PZ-Pflanzenpasses muss der Rückverfolgbarkeitscode eingetragen werden.