Pflanzenpass

Für einige Produkte gilt, dass sie mit einem Pflanzenpass angeliefert werden müssen. Es werden begrenzte Informationen darüber gegeben, welche Produkte mit einem Pflanzenpass angeliefert werden müssen, sowie über den Pflanzenpass selbst. Für eine weitere Erläuterung verweisen wir auf www.nvwa.nl und auf www.naktuinbouw.com oder eine relevante Organisation.

Register Passpflichtige Produkte

Pflanzenpass Xylella fastidiosa

Vorschriften für den Pflanzenpass

Pflanzenpass vorgeschrieben ab 14. Dezember 2019

Ab 14. Dezember 2019 ist der Pflanzenpass vorgeschrieben für alle Pflanzen die bestimmt sind für weitere Zucht. Gemäβ der EU Definition können diese Pflanzen neue Pflanzen erzeugen und sind auch zu diesem Zweck da. Diese Pflanzen müssen neu eingepflanzt werden oder eingepflanzt bleiben. Alles Pflanzenvermehrungsmaterial und auch Saatgut gehört dazu sowie alle für den Verkauf bestimmte Topf-, Beet- und Kübelpflanzen. Der Pflanzenpass muss ab 14. Dezember 2019 verschiedenen neuen Anforderungen entsprechen. Zum Beispiel sollte eine einzigartige phytosanitaire, betriebsspezifische Registrationsnummer auf dem Pass wiedergegeben sein. Zusätzliche Information können Sie auf der Webseite des NVWA und in dieser Flyer finden.

Die verschiedenen Partner (LTO, LTO Glaskracht, VBN, VGB, Royal FloraHolland, KAVB, Anthos und Ämter wie Naktuinbouw, KCB, BKD und NVWA) haben sich entschieden für gemeinschaftliche Kommunikation über dieses wichtige Thema. Auf der Webseite des Naktuinbouw werden die wichtigsten Fragen und Antworten gesammelt und wiedergegeben.