Bereinigung und Vereinheitlichung von Produktcodes mit Farbbehandlung ab dem 1. Februar 2018

bei den Kunden besteht Bedarf nach mehr Deutlichkeit auf dem Gebiet von Produktcodes mit Farbbehandlung. Es hat sich gezeigt, dass bei Produktcodes mit Farbbehandlung keine Verpflichtung besteht, die Farbe anzugeben, dass diesbezüglich aber auch keine Einheitlichkeit besteht. Derzeit wird das Kennzeichen S50 „Blüten-/Beeren-/Fruchtfarbe“ empfohlen, die Farbe wird beim Produktnamen hinzugefügt oder es geschieht keines von beiden.

Daher wurde ein neues Kennzeichen S87 „farbbehandelt“ erstellt. Dieses Kennzeichen wird ab dem 1. Februar 2018 als empfohlenes Kennzeichen zu den Produktcodes mit Farbbehandlung hinzugefügt. Nach 3 Monaten, d. h. ab dem 1. Mai 2018, wird das Kennzeichen S87 obligatorisch.

Was ändert sich genau?

  • Wir verringern die Zahl der Produktcodes mit Farbbehandlung von 359 auf 103. Produktcodes mit einer Farbe im Produktnamen werden gestrichen; die Farbe wird künftig durch das Kennzeichen S87 angegeben.
  • Ab dem 1. April 2018 werden die gestrichenen Produktcodes gesperrt.
  • Im Hinblick auf die Einheitlichkeit fügen wir S87 bei allen Produktcodes mit Farbbehandlung als vorschriftsmäßiges Kennzeichen in der 6. Position hinzu (bei einigen Produktcodes an der 4. oder 5. Position).
  • S87 wird zunächst 3 Monate auf Empfehlung gelten und erst ab dem 1. Mai 2018 obligatorisch sein.

In der Anlage sehen Sie einen Überblick darüber, welche Produktcodes mit Farbbehandlung weiterhin gelten und welche gestrichen werden (2 Registerkarten).
Product codes colour-treated 2018