Einträge von

Benutzen Sie die richtigen Aufkleber für den Pflanzenpass!

Ab 14. Dezember 2019 müssen alle Pflanzen mit einem Pflanzenpass versehen sein. Der Pflanzenpass muss auf der kleinsten Verkaufseinheit befestigt sein und kann mehrere Erscheinungsformen haben (z.b. als Aufkleber, Etikett, auf Topf/Hülle gedruckt). Bei dem gebrauch von Aufklebern auf Mehrwegbehältern sind nur Normpack-Aufkleber erlaubt. Diese Aufkleber haben eine wasserlösliche Klebstoffschicht und eine wasserdurchlässige Oberschicht. Deshalb sind die Aufkleber gut abwaschbar und verursachen sie keine Störungen in der Waschmaschine.

Anzahl Stiele pro Strauβ (L11) ab 1. Januar 2019 vorgeschrieben für alle Schnittblumen

Die Anzahl Stiele pro Strauβ (L11) wird als Information immer erforderlicher für Käufer. Seit Jahren lebt im Markt der Wunsch dass diese Information standardgemäβ wird beigefügt bei Schnittblumen. Dies führt zu niederigeren Kosten für Käufer, zufriedene Konsumenten was wieder führt zu besserer Preisbildung und mehr Umsatz. Hierfür ist es notwendig dass Anlieferer diese Information standard beifügen damit die Käufer ihren Prozess passend einrichten können. Darum wird die Anzahl Stiele pro Strauβ (L11) een vorgeschriebenes Porduktmerkmal für alle Schnittblumen.