SVU-Zertifizierung: Veränderungen in Kennzeichen S97 und K07, erstellen neue Kennzeichen K14 bis K29

SVU-Zertifizierung: Veränderungen in Kennzeichen S97 und K07, erstellen neue Kennzeichen K14 bis K29

Ab 1. November 2016 wird der Inhalt von Kennzeichen S97 (sonstige Lieferanteninformationen) und K07 (sonstige Lieferanteninformationen) geändert. Außerdem werden die neuen Kennzeichen K14 bis K29 erstellt um dem Anlieferer die Möglichkeit zu geben um mehrere SVU-Zertifikate und Gütezeichen an zu geben im Angebot.

 

Unter Kennzeichen S97 werden die MPS Zertifikate MPS A+, B, und C angezeigt (so wie vorläufig GlobalGAP, FFP und vorübergehendes FFP). Kennzeichen K07 enthält alle übrigen Zertifikate und Gütezeichen mit Ausnahme von MPS A+, A, B und C. Hiermit können MPS-Zertifikate nicht mehr doppelt auf der Uhr gezeigt werden.

 

Die neuen Kennzeichen K14 bis K29 betreffen alle möglichen Zertifikate und Gütezeichen mit Ausnahme von MPS A+, A, B und C. Diese Kennzeichen sind erstellt um dem Anlieferer die Möglichkeit zu geben um so viele SVU-Zertifikate und Gütezeichen wie gewünscht an zu geben im Angebot.

 

In der Anlage finden Sie den exakten Inhalt der Kennzeichen. Mehr Information über die Nutzung der Kennzeichen finden Sie auf der Webseite von Royal FloraHolland.

Bei Schnitthortensien sortierkennzeichen S84 (durchschnittlicher Blütendurchmesser) ab 1 Januar 2017

bei den Schnitthortensien wird auf Empfehlung der FloraHolland-Produktkommission Schnitthortensien das Sortierkennzeichen S23 (Mindestblütendurchmesser) ab dem 1. Januar 2017 durch das Sortierkennzeichen S84 (durchschnittlicher Blütendurchmesser) ersetzt.

Hiermit kann das richtige und erwünschte Sortierkennzeichen angegeben werden. Im Bereich Schnitthortensien und in den Produktspezifikationen wird bereits von Sortierung nach durchschnittlichem Durchmesser gesprochen, das Sortierkennzeichen S23 hat jedoch die Bedeutung „Mindestblütendurchmesser“. Aus diesem Grunde wurde das S84 „durchschnittlicher Blütendurchmesser“ erstellt.

Ab dem 1. Januar 2017 gelten für Schnitthortensien (Gruppe 101 084) folgende Sortierkennzeichen:

Position Code Beschreibung Vorschrift
1 S20 Mindest-Stiellänge Obligatorisch
2 S84 Durchschnittlicher Blütendurchmesser Obligatorisch
3 S05 Reifestadium Obligatorisch
4 S80 Höchstprozentsatz altes Holz Obligatorisch
5 L11 Anzahl Stiele je Strauß Obligatorisch
6 S50 Blütenfarbe Empfohlen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über den unten stehenden Link können Sie die Kennzeichencodes ansehen:

Kennzeichencodes für Schnittblumen

 

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Ihrem Software-Lieferanten auf, sodass diese Änderung vorgenommen werden kann.

Ab dem 1. Januar 2017 gilt für Alstroemerien eine Kopplung von Länge und Gewicht

auf Bitten der FloraHolland-Produktkommission wurde der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften um eine Beschlussfassung zum Anbringen einer Änderung in den Produktspezifikationen zwecks Verbesserung der Präsentation und Qualität von Alstroemerien gebeten.

Intensive Beratschlagungen mit diversen Alstroemerienanlieferern (einschließlich einer Umfrage), Kunden, der Abteilung Produktspezifikationen und Vorschriften und dem Produkttisch der Royal FloraHolland resultierten in dem Wunsch nach einer Kopplung von Länge und Gewicht.

Der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften hat diesen Vorschlag akzeptiert. Ab dem 1. Januar 2017 gilt für Alstroemerien eine Kopplung von Länge und Gewicht, siehe die unten stehende Tabelle.

Die Kopplung Länge/Gewicht bedeutet, dass der obigen Tabelle entsprechend angeliefert werden muss; mit einer Mindestlänge von 45 cm und einer Höchstlänge von 90 cm und den dazugehörigen Mindestgewichten. Das bedeutet unter anderem, dass Anlieferungen einer Länge von 80 cm nur noch bei einem Stielgewicht von mindestens 50 g zulässig sind. Für die Länge von 45 bis 70 cm gilt in Schritten von 5 cm, für die Länge von 70 bis 90 cm gilt in Schritten von 10 cm. Die Kopplung Länge/Gewicht gilt nur für Alstroemeria und nicht für Alstroemerie Florinca.

Die Sortierkennzeichen ändern sich nicht.

Überblick über die Sortierungscodes

Produktgruppennr.

Name:

SK1

SK2

SK3

SK4

101 003 01

Alstroemeria

S20

S21

S05

S22

 

 

Obligatorisch

Obligatorisch

Obligatorisch

Obligatorisch

101 003 02

Alstroemeria Florinca

S20

S05

S22

 

 

Obligatorisch

Obligatorisch

Obligatorisch

S20 = Mindest-Stiellänge

S21 = Gewicht (durchschnittlich)

S05 = Reifestadium

S22 = Anzahl Blütenknospen

 

Über den unten stehenden Link können Sie den Inhalt der Kennzeichencodes ansehen:

Überblick über die Kennzeichencodes

 

 

Die Auswahl der Frischhaltemittel für Symphoricarpos wird ab dem 1. Januar 2017 erweitert

Das Wissenszentrum hat im letzten Jahr einen Test durchgeführt, um zu sehen, ob eine Hinzufügung der Mittel mit dem Wirkstoff Natriumdichlorisocyanurat (Code 11 auf dem Etikett des Mittels) für Symphoricarpos in den Produktspezifikationen für Beerensträucher gerechtfertigt ist. Dieser Test ergab, dass alle Bedingungen für die Hinzuzufügung dieses Mittels als Verpflichtung in die Produktspezifikationen für Beerensträucher aufzunehmen.

Änderung:

  • Das folgende Produkt wird als zulässiges Mittel zur Vorbehandlung für Symphoricarpos zugefügt.

o Chlortablette = Code 11 auf dem Etikett.

 

Außer der Chlortablette sind auch die Mittel mit dem Code 3 auf dem Etikett (auf Basis von Aluminiumsulfat) weiterhin zulässig.

 

  • Auf Ihren Anlieferinformationen müssen Sie den richtigen Code des Frischhaltemittels aufführen. Mit Hilfe dieses Kodes kann das Labor die richtige Verwendung des Frischhaltemittels kontrollieren.

o Das Sortierkennzeichen S65 Vorbehandlung müssen Sie selbst in Position 6 in Ihrem Softwareprogramm für den elektronischen Lieferschein einfügen.

o Beim Sortierkennzeichen S65 müssen Sie das richtige Frischhaltemittel wählen, indem Sie Code 11 auf dem Etikett des Mittels angeben = Chlortablette.

 

Das obige Mittel muss gemäß der Gebrauchsanweisung verabreicht werden.

 

SORTIERUNGSCODE

Produkt-gruppennr. Name SK1 SK

2

SK3 SK4 SK5 SK6
1 07 009 01 Symphoricarpos S20 S05 S65
    Obligatorisch Obligatorisch Vorbehandlung

Informationskennzeichen

S20 = Mindest-StiellängeS05 = Reifestadium

S65 = Vorbehandlung

 

Für weitere Informationen oder bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt auf zum:

Labor von Royal FloraHolland

T 0174 632637 oder 0174 632610

E laboratorium@royalfloraholland.com

Ab dem 1. Januar 2017 werden die Produktgruppen und -codes für Zitrus neu geordnet

bekanntlich finden zurzeit im Zierpflanzensektor auf vielen Gebieten starke Entwicklungen statt. Dabei zeigt sich auch ein Trend des Konsumentenbedarfs nach essbaren Pflanzen. Ferner besteht der Bedarf, in der Kette Deutlichkeit auf dem Gebiet von Produktnahmen sowie Einheitlichkeit bei den VBN-Codierungen zu erzeugen. Nach intensiven Vorgesprächen mit diversen Zitrus-Anlieferern, Kunden, Floricode, dem Produktmanager und der Abteilung Produktspezifikationen und Vorschriften der Royal FloraHolland werden folgende Änderungen durchgeführt.

 

Wie bereits mitgeteilt werden die Produktgruppen und -codes für Zitrus neu geordnet. Zurzeit sind die Zitrus-Produktcodes über 4 Produktgruppen verteilt. Ab dem 1. Januar 2017 gibt es nur noch eine einzige Produktgruppe für Zitrus: 3 05 133 01; diese Gruppe umfasst 18 Produktcodes.

 

Darüber hinaus wurde das Sortierkennzeichen S91 (Obst Name) erstellt. Produkte werden mit einem botanischen/wissenschaftlichen Namen bezeichnet. Dieses Sortierkennzeichen „Obst Name“ wird es den Konsumenten und dem Handel erleichtern, zu verstehen, welches Produkt sie kaufen.

Zum Beispiel: Produktcode 47754 Citrus sinensis – mit dem S91-Wert 001 können Sie Orange angeben.

Ab dem 1. Januar 2017 gelten für Zitrus folgende Sortierkennzeichen:

Position Code Beschreibung Vorschrift
1 S01 Topfgröße Obligatorisch
2 S02 Mindest-Pflanzenhöhe Obligatorisch
3 S46 Anzahl Früchte/Trauben/Rispen Empfohlen
4 S91 Obst Name Empfohlen
5      
6 S77 Essbar / nicht essbar Obligatorisch

Über den unten stehenden Links können der betreffenden Produktcodes, den Inhalt des Sortierkennzeichen S91 und die Kennzeichencodes ansehen:

produktcodes

Sortierkennzeichen S91

Kennzeichencodes

 

Narzissen im Topf vor dem 15. Dezember mit angepasstem Reifestadium anzuliefern

dem Lenkungsausschuss des VBN wurde der Vorschlag vorgelegt, die jetzigen Produktspezifikationen um die Möglichkeit zu erweitern, Narzissen im Topf vor dem 15. Dezember mit angepasstem Reifestadium anzuliefern. Als aktuelle Mindestanforderung für Narzissen im Topf gilt die Reife gemäß Reifestadium 2 (dabei muss die Blume aus der Zwiebel ausgetreten sein). Der VBN-Lenkungsausschuss hat diesen Vorschlag akzeptiert.

 

Ab dem 1. November 2016 werden die unten stehenden Bestimmungen zu den Produktspezifikationen für Narzissen im Topf hinzugefügt.

 

REIFE

• Bei Anlieferung bis zum 15. Dezember gilt als Mindestanforderung die Reife gemäß Reifestadium 3.

• Bei Anlieferung ab der 8. KW ist als Mindestanforderung die Reife gemäß Reifestadium 1 zulässig.

 

Bei der Anlieferung vor dem 15. Dezember müssen Sie zur Ausführung eines Haltbarkeitstests Kontakt zur Abteilung Qualität/Wissenszentrum der betreffenden Auktion aufnehmen.

 

Die vollständigen Produktspezifikationen Narzissen im Topf siehe vbn.nl

Bei Vitis wird das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) obligatorisch

bei Vitis wird ab dem 1. November 2016 mit einer dreimonatigen Einführungszeit das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) hinzugefügt. Der Grund hierfür ist, dass bei der „wurzelechten“ Vitis Befall durch die Reblaus auftreten kann, was bei den gepfropften Pflanzen nicht der Fall ist. Die Reblaus kann großen Schaden anrichten.

 

Das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) wird am dem 1. November 2016 empfohlen und ab dem 1. Februar 2017 obligatorisch. Das Sortierkennzeichen S56 (Kulturweise) müssen Sie selbst in Position 5 in Ihrem Softwareprogramm für den elektronischen Lieferschein einfügen.

 

Ab dem 1. Februar 2017 gelten für Vitis folgende Sortierkennzeichen:

 

Position Code Beschreibung Vorschrift
1 S01 Topfgröße Obligatorisch
2 S02 Mindest-Pflanzenhöhe Obligatorisch
3 S11 Mindestanzahl Zweige pro Pflanze Obligatorisch
4
5 S56 Kulturweise Obligatorisch
6 S77 Essbar / nicht essbar Obligatorisch

Über den unten stehenden Link können Sie die Kennzeichencodes ansehen:

Kennzeichencodes für Pflanzen

 

Bei S56 (Kulturweise) sollten als zusätzliche Information folgende Codes aufgeführt werden:

Code 010 gepfropft

Code 011 aus Steckling

Ergänzung Produktspezifikation Tanacetum ab 1. September 2016

Der VBN-Lenkungsgruppe wurde ein Vorschlag vorgelegt, bei den derzeitigen Produktangaben die Möglichkeit zu ergänzen, nach dem Ablauf einer drei Monate langen Einführungsphase die Lieferung von Blumensträußen mit 25 Stielen und den Sortierungscode L11 (Anzahl Stiele je Strauß) vorzuschreiben. Dieser Vorschlag wurde von der VBN-Lenkungsgruppe angenommen.

 

Ab dem 25. September 2016 ist es möglich, einen Strauß mit 25 Stielen einzugeben. Das Sortiermerkmal L11 (Anzahl Stiele je Strauß) wird ab dem 1. September 2016 empfohlen, bevor es ab dem 1. Dezember 2016 vorgeschrieben ist. Den Produktangaben wird die nachstehende Bestimmung hinzugefügt.

 

Tanacetum parthenium muss:

 

• in Sträußen mit je 5 Stielen geliefert werden,

• in Bunden zu je 5 Sträußen (25 Stiele) gebündelt werden,

• in einer Hülle verpackt werden.

ODER

• in Sträußen mit je 25 Stielen geliefert werden,

• als Strauß mit 25 Stielen jeweils in einer Hülle verpackt werden.

 

Das Sortiermerkmal L11 (Anzahl Stiele je Strauß) müssen Sie selbst bei Position 5 in Ihrem EAB-Softwarepaket ergänzen.

Ergänzung Liste der passpflichtigen Pflanzen bezüglich Xylella ab 1. August 2016

In Süd Italien, Südost Frankreich und Korsika wurden rezent neue Infizierungen mit Xylella fastidiosa belegt. Die Infizierungen betrafen Pflanzen die bisher noch keinen Xylella Befall vorzeigten. Diese Pflanzen sind aufgenommen worden in der Liste der passpflichtigen Pflanzen. Ab 1. August 2016 ist für diese Pflanzen, die innerhalb der EU verhandelt werden, der Pflanzenpass gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für Transport und Handel innerhalb der Niederlande als auch beim Weiterleiten an andere Mitgliedstaaten. Die neuen Wirtspflanzen folgen:

 

• Calicotome villosa

• Cytisus scoparius

• Eremophila maculata

• Genista corsica

• Helichrysum italicum

• Lavandula x allardii (= Lavandula x heterophylla)

• Phillyrea latifolia

 

Information bezüglich Xylella fastidiosa und den Pflanzenpass finden Sie auf der NVWA website und NVWA Xylella.

Pflanzenpassnummer jetzt auch in digitaler Form erhältlich

Seit Kurzem gibt es die Pflanzenpassnummer nicht nur in Papierform, sondern auch in digitaler Form. Sowohl beim Uhrenverkauf als auch beim Direkthandel kann er dem elektronischen Lieferschein digital beigefügt werden.

 

Diese neue Variante entspricht dem Wunsch von Kunden. Der digitale Pflanzenpass wird über die elektronische Uhrentransaktionen und DESADV beim Direkthandel an den Kunden weitergeleitet und geht von dort aus in der Kette weiter. Dies vereinfacht die Kontrolle und die Sicherung der Pflanzenpässe. Es verbessert außerdem die Rückverfolgbarkeit von Produkten. Außer dass digital die Passnummern mitgeteilt werden, muss auch jede kleinste Verkaufseinheit mit einem greifbaren Pflanzenpass versehen sein (beispielsweise je Tray / Karton / Topf).

 

Gesetzlich vorgeschrieben

Für bestimmte Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse, die innerhalb der EU gehandelt werden, ist der Pflanzenpass gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für Transport und Handel innerhalb der Niederlande als auch beim Weiterleiten an andere Mitgliedstaaten. Hiervon ausgenommen sind Saatgut und Endprodukte wie Früchte, Schnittblumen, Schnittzweige oder Schnittblätter. Ziel des Pflanzenpasses ist es, bei phytosanitären Problemen den ursprünglichen Produzenten schneller zu finden und somit der Verbreitung von Pflanzenkrankheiten vorzubeugen.

 

Seit Jahresbeginn 2016 wurden aufgrund des Ausbruchs der Bakterie Xylella fastidiosa, die unter anderem die Pierce’sche Krankheit verursacht, im Süden von Italien und Frankreich Maßnahmen ergriffen. So wurden unter anderem zusätzliche Wirtspflanzen in die Liste der passpflichtigen Pflanzen aufgenommen und es wird streng auf die Verwendung von Pflanzenpässen geachtet. Dadurch wird die richtige Verwendung von Pflanzenpässen noch dringender.

 

Royal FloraHolland möchte Sie auf das gemeinsame Interesse und die gesetzliche Verpflichtung des physischen und des digitalen Pflanzenpasses hinweisen. Auf diese Weise halten wir die Handelsgrenzen offen und unternehmen alles, was möglich ist, damit keine Krankheiten auftreten.

 

Unlängst durchgeführte Kontrollen von Nak Tuinbouw.

Der niederländische Qualitätsdienst für den Gartenbau Nak Tuinbouw hat im April 2016 bei der Royal FloraHolland Passkontrollen durchgeführt. Dies ergab, dass Pflanzen noch nicht in allen Fällen mit Pflanzenpässen versehen sind und dass noch nicht alle Anlieferer registriert sind. Hier lässt sich noch einiges verbessern. Nak Tuinbouw nimmt Kontakt zu denjenigen Anlieferern auf, die die gesetzlichen Anforderungen noch nicht erfüllen, und wird bei einer erneuten Kontrolle Partien mit falschen Pflanzenpässen oder ohne Pflanzenpässe aus dem Handel ziehen.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des NVWA (www.nvwa.nl) und des VBN (www.vbn.nl). Zusätzliche Informationen über Xylella sind dem Newsletter von Nak Tuinbouw. zu entnehmen (Newsletter). Für eine Erläuterung dazu, auf welche Weise der digitale Pflanzenpass dem elektronischen Lieferschein beigefügt wird, verweisen wir Sie auf die betreffenden Software-Lieferanten.