Ergänzung Liste der passpflichtigen Pflanzen bezüglich Xylella ab 1. August 2016

In Süd Italien, Südost Frankreich und Korsika wurden rezent neue Infizierungen mit Xylella fastidiosa belegt. Die Infizierungen betrafen Pflanzen die bisher noch keinen Xylella Befall vorzeigten. Diese Pflanzen sind aufgenommen worden in der Liste der passpflichtigen Pflanzen. Ab 1. August 2016 ist für diese Pflanzen, die innerhalb der EU verhandelt werden, der Pflanzenpass gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt sowohl für Transport und Handel innerhalb der Niederlande als auch beim Weiterleiten an andere Mitgliedstaaten. Die neuen Wirtspflanzen folgen:

 

• Calicotome villosa

• Cytisus scoparius

• Eremophila maculata

• Genista corsica

• Helichrysum italicum

• Lavandula x allardii (= Lavandula x heterophylla)

• Phillyrea latifolia

 

Information bezüglich Xylella fastidiosa und den Pflanzenpass finden Sie auf der NVWA website und NVWA Xylella.