Änderung vorschriftsmäßige Kennzeichen bei Kirschblüten ab 1. April 2018

In der Produktgruppe Prunus hat sich herausgestellt, dass Kirschblüten abweichende vorschriftsmäßige Kennzeichen haben. Da es nicht logisch ist, dass Kirschblüten das Kennzeichen S21 (= durchschnittliches Gewicht) als empfohlenes vorschriftsmäßiges Kennzeichen haben, lassen wir S21 als vorschriftsmäßiges Kennzeichen verfallen. Darüber hinaus wird auch bei Kirschblüten das Kennzeichen S20 (= Mindest-Stiellänge) obligatorisch.

Ab dem 1. April 2018 gelten für Kirschblüten folgende Sortierkennzeichen:
S20 = Mindest-Stiellänge
S05 = Reifestadium

Sortierkennzeichen Produktgruppe Prunus

Bereinigung und Vereinheitlichung von Produktcodes mit Farbbehandlung ab dem 1. Februar 2018

bei den Kunden besteht Bedarf nach mehr Deutlichkeit auf dem Gebiet von Produktcodes mit Farbbehandlung. Es hat sich gezeigt, dass bei Produktcodes mit Farbbehandlung keine Verpflichtung besteht, die Farbe anzugeben, dass diesbezüglich aber auch keine Einheitlichkeit besteht. Derzeit wird das Kennzeichen S50 „Blüten-/Beeren-/Fruchtfarbe“ empfohlen, die Farbe wird beim Produktnamen hinzugefügt oder es geschieht keines von beiden.

Daher wurde ein neues Kennzeichen S87 „farbbehandelt“ erstellt. Dieses Kennzeichen wird ab dem 1. Februar 2018 als empfohlenes Kennzeichen zu den Produktcodes mit Farbbehandlung hinzugefügt. Nach 3 Monaten, d. h. ab dem 1. Mai 2018, wird das Kennzeichen S87 obligatorisch.

Was ändert sich genau?

  • Wir verringern die Zahl der Produktcodes mit Farbbehandlung von 359 auf 103. Produktcodes mit einer Farbe im Produktnamen werden gestrichen; die Farbe wird künftig durch das Kennzeichen S87 angegeben.
  • Ab dem 1. April 2018 werden die gestrichenen Produktcodes gesperrt.
  • Im Hinblick auf die Einheitlichkeit fügen wir S87 bei allen Produktcodes mit Farbbehandlung als vorschriftsmäßiges Kennzeichen in der 6. Position hinzu (bei einigen Produktcodes an der 4. oder 5. Position).
  • S87 wird zunächst 3 Monate auf Empfehlung gelten und erst ab dem 1. Mai 2018 obligatorisch sein.

In der Anlage sehen Sie einen Überblick darüber, welche Produktcodes mit Farbbehandlung weiterhin gelten und welche gestrichen werden (2 Registerkarten).
Product codes colour-treated 2018

Namensänderung Pennisetum setaceum Arten

im Juni dieses Jahres haben wir kommuniziert, dass die Europäische Kommission die Arten Pennisetum setaceum definitiv auf die Liste der invasiven Pflanzen aufgenommen hat.

DNA-Untersuchung hat nachgewiesen, dass die unten genannten Arten keine Verwandtschaft zu Pennisetum setaceum aufweisen. Aufgrund einer falschen Bezeichnung drohte ein Verbot dieser Arten aufgrund der europäische Regelungen über invasive Exoten.

Die Namen der betreffenden Arten wurden geändert, wodurch sie nicht unter das von der Europäischen Union angekündigte Anbau- und Handelsverbot fallen. Für die VBN-Auktionen betrifft es folgende Produktcodes:

Produktcode Alter Produktname Neuer Produktname
51152 Pennisetum setaceum ‚Rubrum‘ Pennisetum advena ‚Rubrum‘
318177 Pennisetum setaceum Red Riding Hood Pennisetum advena ‚Red Riding Hood‘
318967 Pennisetum setaceum ‚Metallica‘ Pennisetum advena ‚Metallica‘
320115 Pennisetum setaceum ‚Sky Rocket‘ Pennisetum advena ‚Sky Rocket‘

Pennisetum setaceum (Produktcode 51151) bleibt jedoch verboten.

Bei Argyranthemum frutescens wird das Sortierkennzeichen S04 (Pflanzendurchmesser) regulär hinzugefügt

bei Argyranthemum frutescens betrachten Kunden den Pflanzendurchmesser immer mehr als wichtige Produktinformation, d. h. als wichtigen Faktor beim Einkauf. In Anbetracht dieser Entwicklung wollen wir diese Produktinformationen als obligatorisches vorschriftsmäßiges Kennzeichen zur Verfügung stellen. Der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften hat diesen Vorschlag akzeptiert.

Bei Argyranthemum frutescens (Produktgruppe 3 09 004 01) wird das Sortierkennzeichen S04 (Pflanzendurchmesser) ab dem 1. Januar 2018 vorschriftsmäßig an Position 3 hinzugefügt. In den ersten 3 Monaten gilt dies als Empfehlung und ab dem 1. April 2018 wird es obligatorisch.

Gruppen-

code

Vollständiger Produktname

Kennz. pos. 1

Kennz. pos. 2 Kennz. pos. 3 Kennz. pos. 4

Kennz. pos. 5

3 09 004 01 Argyranthemum frutescens

S01

S02 S04 S54
Vorgeschrieben Vorgeschrieben Vorgeschrieben

Empfohlen

S01 = Topfgröße
S02 = Mindest-Pflanzenhöhe
S04 = Mindest-Pflanzendurchmesser
S54 = Pflanzenform

SVU-Zertifizierung: Veränderungen in Kennzeichen S97 und K07, erstellen neue Kennzeichen K14 bis K29

SVU-Zertifizierung: Veränderungen in Kennzeichen S97 und K07, erstellen neue Kennzeichen K14 bis K29

Ab 1. November 2016 wird der Inhalt von Kennzeichen S97 (sonstige Lieferanteninformationen) und K07 (sonstige Lieferanteninformationen) geändert. Außerdem werden die neuen Kennzeichen K14 bis K29 erstellt um dem Anlieferer die Möglichkeit zu geben um mehrere SVU-Zertifikate und Gütezeichen an zu geben im Angebot.

 

Unter Kennzeichen S97 werden die MPS Zertifikate MPS A+, B, und C angezeigt (so wie vorläufig GlobalGAP, FFP und vorübergehendes FFP). Kennzeichen K07 enthält alle übrigen Zertifikate und Gütezeichen mit Ausnahme von MPS A+, A, B und C. Hiermit können MPS-Zertifikate nicht mehr doppelt auf der Uhr gezeigt werden.

 

Die neuen Kennzeichen K14 bis K29 betreffen alle möglichen Zertifikate und Gütezeichen mit Ausnahme von MPS A+, A, B und C. Diese Kennzeichen sind erstellt um dem Anlieferer die Möglichkeit zu geben um so viele SVU-Zertifikate und Gütezeichen wie gewünscht an zu geben im Angebot.

 

In der Anlage finden Sie den exakten Inhalt der Kennzeichen. Mehr Information über die Nutzung der Kennzeichen finden Sie auf der Webseite von Royal FloraHolland.

Bei Schnitthortensien sortierkennzeichen S84 (durchschnittlicher Blütendurchmesser) ab 1 Januar 2017

bei den Schnitthortensien wird auf Empfehlung der FloraHolland-Produktkommission Schnitthortensien das Sortierkennzeichen S23 (Mindestblütendurchmesser) ab dem 1. Januar 2017 durch das Sortierkennzeichen S84 (durchschnittlicher Blütendurchmesser) ersetzt.

Hiermit kann das richtige und erwünschte Sortierkennzeichen angegeben werden. Im Bereich Schnitthortensien und in den Produktspezifikationen wird bereits von Sortierung nach durchschnittlichem Durchmesser gesprochen, das Sortierkennzeichen S23 hat jedoch die Bedeutung „Mindestblütendurchmesser“. Aus diesem Grunde wurde das S84 „durchschnittlicher Blütendurchmesser“ erstellt.

Ab dem 1. Januar 2017 gelten für Schnitthortensien (Gruppe 101 084) folgende Sortierkennzeichen:

Position Code Beschreibung Vorschrift
1 S20 Mindest-Stiellänge Obligatorisch
2 S84 Durchschnittlicher Blütendurchmesser Obligatorisch
3 S05 Reifestadium Obligatorisch
4 S80 Höchstprozentsatz altes Holz Obligatorisch
5 L11 Anzahl Stiele je Strauß Obligatorisch
6 S50 Blütenfarbe Empfohlen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Über den unten stehenden Link können Sie die Kennzeichencodes ansehen:

Kennzeichencodes für Schnittblumen

 

Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zu Ihrem Software-Lieferanten auf, sodass diese Änderung vorgenommen werden kann.

Solanum wird Lycianthes ab dem 1. Oktober 2017 (neue Namensliste)

2016 wurde die neue Namensliste veröffentlicht. Auf dieser Liste steht die in der EU vereinbarte, bevorzugte Bezeichnung. Alle 10 Jahre wird die Bezeichnung geändert, wenn sich in der Zwischenzeit die taxonomischen Erkenntnisse geändert haben. Dies betrifft u. a. die Gattung Solanum. Für Solanum rantonnetii und die dazugehörigen Kulturvarietäten lautet der neue botanische Name Lycianthes rantonnetii. Bei den Gartenpflanzen wurde eine neue Gruppe erstellt. Die betreffenden Kulturvarietäten werden ab dem 1. Oktober 2017 in diese neue Gruppe eingeordnet.

Für Lycianthes (Aussprache: Lü-ki-an-tes) wurde die Gruppe 3 10 035 00 erstellt. Sie umfasst die unten stehenden Produkte:

Produkt­code Produktname war Produktname ist Produkt­gruppe war Produkt­gruppe ist Gruppen­name ist
6657 Solanum rantonnetii ‘Blue Fountain’ Lycianthes rantonnetii ‚Blue Fountain‘ 3 10 006 01 3 10 035 01 Lycianthes
99923 Solanum rantonnetii ‚Charles Blue Star‘ Lycianthes rantonnetii ‚Charles Blue Star‘ 3 10 006 01 3 10 035 01 Lycianthes
23265 Solanum rantonnetii ‚Eveline‘ Lycianthes rantonnetii ‚Eveline‘ 3 10 006 01 3 10 035 01 Lycianthes
99922 Solanum rantonnetii Charles Pink Star Lycianthes rantonnetii Charles Pink Star 3 10 006 01 3 10 035 01 Lycianthes
26241 Solanum rantonnetii Charles White Lycianthes rantonnetii Charles White 3 10 006 01 3 10 035 01 Lycianthes
6740 Solanum rantonnetii ‘Violente’ Lycianthes rantonnetii ‚Violente‘ 3 10 006 01 3 10 035 01 Lycianthes
26947 Solanum rantonnetii gemengd Lycianthes rantonnetii gemengd 3 10 006 01 3 10 035 01 Lycianthes
26948 Solanum rantonnetii overig Lycianthes rantonnetii overig 3 10 006 01 3 10 035 01 Lycianthes
109103 Solanum rantonnetii mixkar Lycianthes rantonnetii mixkar 3 10 006 01 3 10 035 01 Lycianthes

 

Bei Arrangements wird das Sortierkennzeichen S53 (Topfmaterial) vorgeschrieben ab dem 1. September 2017

bei Arrangements betrachten Kunden Topfmaterial immer mehr als wichtige Produktinformation, was auch in spezifischen Fragen von Endkunden begründet liegt. Die Art des Topfmaterials ist ein wichtiger Grund dafür, ob ein Arrangement gekauft wird oder nicht. In Anbetracht dieser Entwicklung wollen wir diese Produktinformationen als obligatorisches vorschriftsmäßiges Kennzeichen zur Verfügung stellen. Der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften hat diesen Vorschlag akzeptiert.

Bei Arrangements (Produktgruppen 2 13 001 00 und 3 14 001 00) ist ab dem 1. September 2017 das Sortierkennzeichen S53 (Topfmaterial) auf Position 5 obligatorisch. Die Angabe dieses Kennzeichens wird bereits seit längerer Zeit empfohlen.

Position Code Beschreibung Vorschrift
1 S01 Topfgröße Vorgeschrieben
2 S15 Transporthöhe Vorgeschrieben
3 S03 Anzahl Stecklinge/Pflanzen pro Topf Vorgeschrieben
4 S05 Reifestadium Empfohlen
5 S53 Topfmaterial Vorgeschrieben
6 S51 Topfform Empfohlen

Über den unten stehenden Link können Sie die Kennzeichencodes ansehen:
Kennzeichencodes

Die Produktinformationen mit einheitlichen Symbolen aufgenohmen in die Produktspezifikationen für Topforchideen

im Jahr 2014 wurden nach der Zustimmung der FloraHolland-Produktkommission FPC die einheitlichen Produktinformationssymbole für Topforchideen eingeführt. Derzeit verwenden etwa 40 % der Orchideenanlieferer diese Produktinformationssymbole.

Die Arbeitsgruppe „Kommunikation in der Kette und Qualität“ hat die Empfehlung ausgesprochen, die Produktinformationen mit einheitlichen Symbolen in die Produktspezifikationen für Topforchideen aufzunehmen. Die FPC Topforchideen und der VBN-Lenkungsausschuss Vorschriften haben diesen Vorschlag für gut befunden.

Für die Verpflichtung zur Verwendung einheitlicher Symbole auf den Etiketten gibt es eine Reihe von Gründen:

  1. Die Einheitlichkeit sorgt dafür, dass Konsumenten die Symbole kennenlernen und nach einiger Zeit erkennen können, sodass die Pflege der Pflanzen einfacher verständlich wird.
  2. Die Einheitlichkeit sorgt dafür, dass breitflächig über die Pflege von Topfpflanzen kommuniziert werden kann. Konsumenten können die Symbole beispielsweise auf Websites sehen oder Ladenpersonal kann informiert werden, sodass sie die Konsumenten besser informieren können.
  3. Wenn weiterhin jeder seine eigenen Symbole verwendet, bleibt die Pflege von Topfpflanzen für Konsumenten unklar und es besteht keine Möglichkeit, daran etwas zu ändern.

In den Produktspezifikationen von Topforchideen wird in den Abschnitt „Produktspezifische Verpackungsvorschriften“ Folgendes aufgenommen:
Orchideen im Topf müssen obligatorisch mit Produktinformationen mit einheitlichen Symbolen versehen sein (Steck- oder Hängeetikett oder anderweitig, vorausgesetzt am Produkt befestigt). Die Druckdateien der einheitlichen Produktinformationssymbole finden sich auf der Homepage von www.vbn.nl unter dem Titel „Symbole“.

Pennisetum setaceum und Gunnera tinctoria definitiv auf die Liste der invasiven Pflanzen

Die Europäische Kommission hat die Arten Pennisetum setaceum und Gunnera tinctoria am 19. Juni 2017 definitiv auf die Liste der invasiven Pflanzen aufgenommen.

Infolge dieses Beschlusses gilt ab 20 Tagen nach der Veröffentlichung ein Verbot für die Produktion dieser Arten und den Handel mit diesen Arten.

Für Sie als Produzent gilt eine Übergangsregelung, die kurz zusammengefasst bedeutet, dass die Arten auf den Versteigerungen noch 1 Jahr angeliefert werden dürfen.

Für die VBN-Auktionen betrifft es folgende Produktcodes:

51151 Pennisetum setaceum
51152 Pennisetum setaceum ‚Rubrum‘
318177 Pennisetum setaceum Red Riding Hood
318967 Pennisetum setaceum ‚Metallica‘
320115 Pennisetum setaceum ‚Sky Rocket‘
43140 Gunnera tinctoria

Diese invasiven gebietsfremden Arten wurden in die Unionsliste aufgenommen, weil sie in Teilen der EU schädlich für die Biodiversität bzw. Ökosystemdienstleistungen sind (oder dies in Zukunft wahrscheinlich sein werden). Sie können auch nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Sicherheit oder die Wirtschaft haben. Unter anderem ist das Inverkehrbringen einer Art, die auf der Unionsliste steht, verboten. Ferner sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die in der Natur vorhandenen Populationen dieser Arten aufzuspüren und zu beseitigen. Und falls das nicht gelingt, die Population so unter Kontrolle zu behalten, dass Ausbreitung und Schaden weitestgehend verhindert werden.

Weitere Informationen über invasive Pflanzen und die diesbezüglichen Regelungen finden Sie auf der Website des niederländischen Amts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit NVWA: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/invasieve-exoten/inhoud/unielijst-invasieve-exoten

Übergangsregelung für kommerzielle Halter

Verfügen Sie über einen kommerziellen Vorrat, den Sie bereits hatten, bevor die Art/Arten in die Liste aufgenommen wurde/wurden? Dann können Sie 2 Jahre, nachdem die Art in die Unionsliste aufgenommen wurde, aus diesem Vorrat liefern. Dazu gehen Sie auf eine der folgenden Weisen vor:

  • Pflanzen oder Tiere dürfen Sie innerhalb eines Jahres, nachdem die Art in die Liste aufgenommen wurde, noch an nicht kommerzielle Halter liefern. Dies ist über die regulären Vertriebskanäle wie Versteigerungen, den Zoofachhandel und Gartenzentren zulässig. Sie achten darauf, dass die Art sich nicht fortpflanzen oder entweichen kann.
  • Sie exportieren die Tiere oder Pflanzen in Länder außerhalb der Europäischen Union. Sie sorgen dafür, dass sie unterwegs nicht entweichen.
  • Sie stellen die Pflanzen oder Tiere für andere Zwecke zur Verfügung, vorausgesetzt, die Natur wird dadurch auf keinerlei Weise gefährdet. Pflanzen können beispielsweise zur Erzeugung von Biogas verwendet werden.

Sind die obigen Optionen nicht möglich? Dann können Sie Tiere auch auf humane Weise töten bzw. töten lassen. Pflanzen können Sie vernichten bzw. vernichten lassen.